Es passiert unverhofft und leider oft. Die Zigarette fällt auf den Teppich des besten Freundes oder Sie laufen einen Fußgänger um. Doch wie läuft das mit der Haftpflichversicherung im Schadenfall und worauf muss man achten? Hier ein paar Tipps.
Die Haftpflichversicherung wird abgeschlossen um sich vor den alltäglichen, potenziellen Schäden abzusichern. Meist passiert nichts, doch wenn mal etwas passiert so kann man froh sein eine Haftpflichtversicherung zu haben. Im Schadenfall sollte man auf folgende Punkte unbedingt achten:
Niemals zugeben, dass man irgendwie selber Schuld an der ganzen Misäre gehabt hat. Der Schaden ist immer durch einen dummen Zufall entstanden (was meistens ja auch zutrifft)
Schadenfall nie untereinander regeln. Dies ist ein Fehler der einen ins Verderben stürzen kann. Man sollte niemals versuchen den Schaden "privat" zu regeln oder dem Geschädigten eine Vorzahlung in jegweder Art zukommen zu lassen. Selbst bei Freunden nicht! In diesem Beispiel ist schon die ein oder andere Freundschaft beendet worden.
Versicherung schnell benachrichtigen. Sie sollten so schnell wie möglich Ihrer Versicherung bescheidgeben, was passiert ist. Am Besten ist es nie länger als eine Woche damit zu warten.
Der Geschädigte ist geht vor Gericht. Manche Leute tragen alles vor Gericht, was man vor Gericht tragen kann. Sollte Ihnen so etwas passieren und der Geschädigte leitet eine gerichtliche Verfügung ein, so muss man umgehend Einspruch erheben.
Unfallhergang für die Haftpflichversicherung. Den Unfallhergang sollte man so detailliert wie möglich zusammenfassen. Vergessen Sie dabei nicht das noch so kleinste Stück in der Szene. Die Haftpflichversicherung ist ja da um Sie zu schützen, unterstützen Sie Ihre Versicherung dabei mit ausführlichen Schilderungen.
Dieser Artikel wurde am 02.08.2009 um 18:09 von MyHotTip geschrieben.